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IDOM Reisen

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+49 (0) 8507 212 3899

oder E-Mail :
info@idom-reisen.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen IDOM Reisen

 

Sehr geehrte/er Kundin/e, wir bitten Sie folgenden Bestimmungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durchzulesen.

 

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Mobilheimen durch die IDOM Reisen UG (nachfolgend „IDOM Reisen“ genannt). Die Firma IDOM Reisen vermietet selbst keine eigenen Mobilheime. Sie tritt ausschließlich als Vermittler von Mietverträgen für Mobilheime auf. IDOM Reisen ist nicht an der Leistungserbringung beteiligt.
Im Falle einer Anmietung eines Mobilheimes  kommt ein Mietvertrag ausschließlich zwischen dem Leistungsnehmer (Kunde) und dem Leistungsträger (Vermieter des Mobilheims) zustande.

 

 
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde IDOM Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Nachdem die Reiseanmeldung durch den Leistungsträger bestätigt wurde, wird dem Kunden von IDOM Reisen eine Buchungsbestätigung per Email zugesandt. Mit dieser Buchungsbestätigung kommt der Vertragsabschluss verbindlich zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

 


3. Bezahlung
3.1. Bei Vertragsabschluss und nach Aushändigung der Buchungsbestätigung per Email ist, solang nicht anders angegeben, eine Anzahlung von 20% vom Reisepreis per Überweisung oder Kreditkarte (Mastercard oder Visa) zu leisten. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist 45 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

3.2. Bei Aktionsangeboten (wie z. B. Frühbuchungsrabatten oder Best-Price-Angeboten) sind auch andere Zahlungskonditonen möglich.

3.3. Bei Buchungen innerhalb von 45 Tagen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis bei Erhalt der Reisebestätigung sofort fällig.

3.4. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch IDOM Reisen.



4. Leistungen
IDOM Reisen vermittelt ausschließlich Übernachtungsmöglichkeiten in Mobilheimen. Angebote und Ausstattungen von Campingplätzen sind kein Teil des Vermittlungsvertrages. IDOM Reisen haftet nicht für Leistungen welche die Campingplätze und Ferienanlagen betreffen und vom Leistungsträger nicht beeinflusst werden können. Soweit nicht anders angegeben ist im Mietvertrag ein Parkplatz für einen PKW inkludiert, welcher sich nicht unbedingt neben dem Mietobjekt befinden muss. PKW-Stellplätze werden vom jeweiligen Campingplatz zugewiesen. Ein zusätzlicher Parkplatz für einen zweiten PKW ist grundsätzlich kostenpflichtig.  Die Mitnahme von Haustieren (z.B. Hunde und Katzen) ist nur in Mobilheimen gestattet, welche dafür expliziert gekennzeichnet sind. Kosten für den Aufenthalt von Haustieren werden direkt vor Ort mit dem Campingplatz abgerechnet.

Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, sich an die geltende Campingplatzordnung zu halten. Bei Nichtbefolgen ist das Personal des Campingplatzes berechtigt ein Platzverbot zu erteilen.


 
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von IDOM Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. IDOM Reisen verpflichtet sich, seine Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird IDOM Reisen dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderung oder Abweichung nicht lediglich geringfügig ist. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.


 
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei IDOM Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann IDOM Reisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.

 

Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt bei der Stornierung einer Buchung:

 

bis 32. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
ab 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
am Anreisetag bzw. bei Stornierung nach Reisebeginn 100 % des Reisepreises


Nicht genannte Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, IDOM Reisen nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.


6.2. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. IDOM Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende IDOM Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkosten betragen EUR 20,00 pro Buchung.

 

6.3. Im Falle eines Rücktritts kann IDOM Reisen vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Die Stornokosten sind sofort zahlbar, unabhängig von einer eventuellen Regulierung durch eine Rücktrittskostenversicherung. Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
 


7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise nicht in Anspruch, so wird sich IDOM Reisen bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen entgegensteht.

 

 
8. Rücktritt und Kündigung durch IDOM Reisen
IDOM Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

8.1.Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt IDOM Reisen, so behält IDOM Reisen den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die IDOM Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beiträge.

8.2. Bei Nichtzahlung des gesamten Reisepreises im vorgegebenen Zeitraum kann IDOM-Reisen, zur Vermeidung höherer Kosten, ohne weitere Auforderungen den Reisevertrag fristlos gekündigen. Die entstehenden Kosten werden auf Grund der Stornogebührentabelle berechnet und sind vom Kunden zu tragen.


 
9. Haftung des Reisevermittlers
IDOM Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
- die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den IDOM Reisen-Katalogen und auf der Website von IDOM Reisen angegebenen Reiseleistungen, sofern IDOM Reisen nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Prospekt und auf der Website erklärt hat
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
 


10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. IDOM Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. IDOM Reisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Der Kunde hat eine Mitwirkungspflicht siehe Pkt. 12.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet IDOM Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dies gilt gleichwohl, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, IDOM Reisen erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von IDOM Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet IDOM Reisen den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den IDOM Reisen nicht zu vertreten hat.
 


11. Beschränkung der Haftung

11.1. Ein Schadensersatzanspruch gegen IDOM Reisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetz-ungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.2. Für den Inhalt von Camping- und Ortsprospekten, die zur Information ausgegeben werden, übernimmt IDOM Reisen keine Gewähr.

11.3. IDOM Reisen haftet nicht für Leistungen welche die Campingplätze und Ferienanlagen betreffen und vom Leistungsträger nicht beeinflusst werden können ( Beeinträchtigungen durch z.B. Lärmbelästigungen, fehlende Animation oder Überfüllung im Strandbereich).
 


12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich in schriftlicher Form an IDOM Reisen zur Kenntnis zu geben. IDOM Reisen wird unverzüglich für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ist einem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, ist zusammen mit einem Mitarbeiter der Ferienanlage eine Niederschrift zu fertigen und diese unverzüglich an IDOM Reisen weiterzuleiten.
 


13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber IDOM Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

13.2. Ansprüche des Reisenden nach den § 651 c bis § 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und IDOM Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder IDOM Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
 


14. Pass-, Visa- u. Gesundheitsvorschriften
IDOM Reisen steht dafür ein, Staatsangehörige der BRD, dem Land in dem die Reisen angeboten werden, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

 


15. Erst- und Nachauflagen
Der vorliegenden Auflage der Website können weitere Auflagen folgen. Jede Nachauflage ersetzt vollständig die vorangegangene Auflage. Nachauflagen können mit Preisänderungen verbunden sein. Alle Buchungen erfolgen aufgrund der am Buchungstag gültigen Auflage.
 


16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
 


17. Gerichtsstand
Der Reisende kann IDOM Reisen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen seitens IDOM Reisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
 
Stand der Reisebedingungen: September 2018


IDOM Reisen UG (haftungsbeschränkt)
Augut 1 – 94127 Neuburg am Inn
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